Zuschuss im Rahmen des Europäischen Sozialfonds

Für das Jahr 2011 bietet die INCOVIS Akademie Unternehmen und privaten Teilnehmern - neben der AZWV-Förderung in der Kurzarbeit und WeGebAU - eine weitere Fördermöglichkeit für das Lehrgangs- und Seminarangebot: das Förderprogramm "Fachkurse" aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.

Mit dem Förderprogramm „Fachkurse“ will das Wirtschaftsministerium Baden-
Württemberg Anreize für eine verstärkte berufliche Qualifizierung schaffen und damit zur Erhöhung der beruflichen Weiterbildungsbeteiligung beitragen. Dies ist unabdingbar vor dem Hintergrund der zunehmenden Qualifikationsanforderungen in der Arbeitswelt und dem künftigen Fachkräftemangel, der sich aufgrund der demografischen Entwicklung abzeichnet. Eine Verbilligung der Teilnahmegebühren soll daher die Kursteilnahme attraktiver machen.

Es werden folgende Zielgruppen (Kursteilnehmende) gefördert:
• Beschäftigte aus Unternehmen, wobei entweder der Beschäftigungsort oder der Wohnort der Teilnehmenden in Baden-Württemberg liegen muss.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen
Gebietskörperschaften.
Hinweis: Beschäftigte von rechtlich selbständigen Unternehmen, die aus Mitteln der öffentlichen Hand getragen werden, sind förderfähig.

• Unternehmerinnen und Unternehmer, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie
Existenzgründerinnen und Existenzgründer in Baden-Württemberg.

• Gründungswillige, die in Baden-Württemberg wohnhaft sind.

• Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, die in Baden-Württemberg
wohnhaft sind.
Hinweis: Für Arbeitslose wird von den Agenturen für Arbeit in der Regel eine finanziell attraktivere Förderung angeboten.

• Ausbilder und Ausbilderinnen in überbetrieblichen beruflichen Bildungszentren
der Wirtschaft, wobei entweder der Beschäftigungsort oder der Wohnort der
Teilnehmenden in Baden-Württemberg liegen muss.

Hinweis: Auch Selbstzahler/innen müssen einer der genannten Zielgruppen angehören. Inhouse- oder Firmenveranstaltungen sowie Kurse mit Teilnehmenden aus nur einem Unternehmen werden nicht gefördert.

Wie wird gefördert:
Zuschuss auf die Teilnahmegebühr in Höhe von 30 % bzw. Zuschuss auf die Teilnahmegebühr in Höhe von 50 % für Teilnehmende, die das 50. Lebensjahr vollendet haben.


„Unterstützt durch das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds“.